Land- und Forstwirte sind bei uns richtig.

Landwirtschaft und Forstwirtschaft sind Spezialbereiche im deutschen Steuerrecht. Eine Vielzahl an Steuergesetzen, Vorschriften und Erlassen regeln die Agrarwirtschaft. Als Landwirt, Forstwirt, Gärtner oder Besitzer einer Gärtnerei profitieren Sie von der tatkräftigen Unterstützung durch einen Steuerberater.

Die Kanzlei Lechner betreut speziell Mandanten aus diesem Bereich und ist mit land- und forstwirtschaftlichen Fragen vertraut. Wir kümmern uns um Buchhaltung, Jahresabschluss und die laufende Steuerberatung ebenso wie um die Übergabe Ihres Hofs.

Hofübergabe

Die eigene Lebensleistung weiterzugeben ist ein wichtiger Schritt. Die fachgerechte Begleitung durch einen Steuerberater erleichtert diese komplexe Aufgabe. Die Kanzlei Lechner berät Sie bei der Hofübergabe und der Übergabe des landwirtschaftlichen Betriebs sowie der Grundstücke. Wir erarbeiten eine steueroptimierte Übergabe und unterstützen Sie bei der Nachfolgeplanung.

Schenkungs- und Erbschaftssteuer

Jeder Erbfall und jede Schenkung können steuerliche Konsequenzen haben. Wir unterstützen Sie bereits vor einer Schenkung oder beim Abfassen eines Testaments und erreichen so eine möglichst geringe Steuerbelastung. Zudem beraten wir Sie bei der vorweggenommenen Erbfolge und unterstützen Sie bei Erbauseinandersetzungen.

Steuergestaltung

Steuerberatung geht weit über das Ausfüllen von Formularen hinaus. Wir prüfen sorgfältig Ihre individuellen Verhältnisse und optimieren Ihre Steuer-Situation. Ziel ist es, Ihre Steuerlast dauerhaft minimal zu halten.