Wir unterstützen Vereine.
Egal ob Sportverein, Musikverein oder karitative Einrichtung – wir kümmern uns um alle Steuerfragen, damit Sie verwirklichen können, was Ihnen am meisten am Herzen liegt.
Vergünstigungen für Vereine wahrnehmen
Vereine sind wichtig für das gesellschaftliche Leben und den sozialen Zusammenhalt. Der Beitrag gemeinnütziger Vereine für die Gesellschaft wird durch Steuerbefreiungen und Steuerbegünstigungen gewürdigt. Dennoch unterliegen Verbände, Vereine und Stiftungen einer Vielzahl an Vorgaben. Das Steuerbüro Lechner hilft Ihnen dabei, diese Vorgaben zu erfüllen und steuerliche Vergünstigungen wahrzunehmen.
Vereinsgründung
Bereits bei der Gründung von gemeinnützigen Vereinen gibt es viele Dinge zu beachten. Um Steuervergünstigungen zu erhalten, muss beispielsweise die Satzung entsprechend formuliert und die Mitgliedsbeiträge müssen angemessen sein. Kompetente Steuerberatung hilft, ein solides Fundament für Ihren Verein zu schaffen.
Gemeinnützigkeit
Die Gemeinnützigkeit eines Vereins ist Voraussetzung für steuerliche Vorteile und Begünstigungen. Die Kanzlei Lechner führt einen Gemeinnützigkeits-Check für Vereine, Verbände und Stiftungen durch. So stellen wir sicher, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und Sie Steuervorteile nutzen können.
Spenden und Ehrenamt
Die Steuer-Themen Spenden und Ehrenamt sind in jedem Verein wichtig. Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung der Ehrenamtspauschale, beraten Sie bei der Vergütung von Übungsleitern, Ehren- und Hauptamt und klären, was bei Sach- und Barspenden zu beachten ist.
Jahresabschluss
Die Steuerkanzlei Lechner übernimmt die Buchhaltung für Vereine und entwickelt daraus den Jahresabschluss. Dabei achten wir speziell auf die Besonderheiten von Vereinen. Die Erstellung und Prüfung der Rechnungslegung sowie die Gewinnermittlung gehören ebenfalls zu unseren Aufgaben.
Steuererklärung
Je nach Größe des Vereins muss die Steuererklärung jährlich oder alle drei Jahre abgegeben werden. Wir erstellen die Steuererklärung für Ihren Verein und übernehmen die Umsatz- und Körperschaftsteuererklärung.